+ Erneuerung Anträge aus 2023

Machbarkeitsstudie Blumenstraße 14/16 - Auftragsvergabe

Der Gemeinderat hat letztes Jahr mehrheitlich zu obigem Thema Beschluss gefasst und 5.000, - € für die Umsetzung der Maßnahme bewilligt. Die Verwaltung hat nun diesen Betrag im HH 24 erneut eingestellt.

Wir mahnen die Umsetzung nun in diesem Jahr an.

Zur Begründung siehe nochmals unten.
Begründung: Untersucht werden soll die Frage, ob das Gebäude Blumenstraße 14/16 im Rahmen einer zukünftigen Ortskernsanierung III im Bestand saniert werden soll, oder ob ein Abriss mit Neubau als sozialer Wohnungsbau verwirklicht werden kann und soll. Ein Abriss würde bedeuten, dass nur der Abriss gefördert würde und für einen Neubau z.Bsp. ein Investor gefunden werden müßte. Alle in diesem Zusammenhang wichtigen Parameter ( Kosten Sanierung, Kosten Abriss, Kosten etwaiger Neubau, Art der Bebauung, Erhöhung der Anzahl der Wohnungen und damit Erhöhung der Wohnfläche, Bedingungen im Bereich sozialer Wohnungsbau, Zuschussmöglichkeiten, Etwaige Kosten für die Gemeinde, Möglichkeiten der Gemeinde und, und, und.) sollten in dieser Studie betrachtet und behandelt werden.

Nach Abschluss der Untersuchung sollten Verwaltung und GR eine klare Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können.

Ergänzend wird nochmals gebeten zu erheben, ob im Bereich Blumenstraße ein B-Plan vorhanden ist.

Maßnahmen am Firstbach - Kostenbeteiligung Stadt Reutlingen

Mehrheitlich beschlossen wurde 2023 ebenfalls, dass die Verwaltung mit der Stadt Reutlingen generell und offiziell neu über die Art der Kostenbeteiligung in Sachen Firstbach verhandelt, weil sich die Bedingungen im Laufe der vielen Jahre deutlich verändert haben und die Hochwasserereignisse sich häufen, wobei keinerlei Wasserzuläufe zum Firstbach auf Wannweiler Markung liegen. In der Hauptsache wird über den Firstbach das Industriegebiet Mark-West entwässert. Wir sind der Auffassung, dass sich die Stadt zumindest mit hälftigen Kosten an etwaigen Maßnahmen beteiligen sollte. Wir bitten um entsprechende Initiative der Verwaltung, soweit noch nicht geschehen.

Freihalten/Freischneiden von Feldwegen

Beschlossen wurde die Einstellung von 10.000,- €. Jedoch wurden vermutlich aus personellen Gründen bisher keine Maßnahmen getroffen. Soweit möglich sollte diesjährig mit den Maßnahmen begonnen werden. Zur Begründung siehe nochmals unten:
Begründung: An verschiedenen Stellen auf der Gemarkung sind Feldwege zum Teil oder in voller Gänze zu- und eingewachsen und können landwirtschaftlich nicht oder nur erheblich eingeschränkt genutzt werden.
Dies ist z.Bsp. der Fall
- im Greuth, entlang oberhalb der verlängerten GW-Straße (Flurstück 1347/1) - oberhalb der Koppeln Reitverein (Flurstück 2871/1) - vom Wasserreservoir hoch zum Hof Taubmann (Flurstück 2749/6) - im Waldsaum vom Schützenhaus hoch zum Wasserreservoir ( FNr. Nr. 2765/2) - im Vogelsang hoch zum Fasanenweg (FNr. 2765/2 zu FNr. 2734) -oberhalb verlängerte Jettenburger Straße ( FNr. 953)

Aktuelle Anträge 2024

Landschaftsschutzgebiet Härten - Notwendige Landschaftserhaltungsmaßnahmen treffen

Einstellung: 5.000,- €
Entlang der Bachläufe (Ebbach und Lumpenbach) im Landschaftsschutzgebiet sind - zunächst im Benehmen mit dem Landschaftserhaltungsverband Reutlingen und der Forstbehörde, später mit den privaten Eigentümern, dringend notwendige Maßnahmen zu erörtern, eine entsprechende Konzeption (Landschaftserhaltungsverband) zu erstellen und - verteilt auf mehrere Jahre -, landschaftserhaltende Maßnahmen (vorwiegend Hecken - und Gehölzschnitte) zu treffen. Dabei gehen wir davon aus, dass die Gemeinde als Mitglied des Landschaftserhaltungsverbandes Reutlingen auch Landeszuschüsse erhalten kann.
Begründung:
Das Landschaftsschutzgebiet Härten liegt in den Landkreisen Reutlingen/Tübingen und umfasst auf Wannweiler Markung die Streuobstwiesen im Koblet sowie die Bachläufe von Ebbach und Lumpenbach, beginnend am Kleintierzüchterheim in Richtung Wald/ Biotop, weiter die Bachwiesen und das die Bachläufe umgebende Waldgebiet. Seine Fortsetzung findet das Landschaftsschutzgebiet entlang der Bachläufe auf Markung Jettenburg. Das Gebiet ist wichtiger Naherholungsraum für Wannweil Bürger.
Folgende Problemfelder liegen vor:
Die vorwiegend im privaten Besitz befindlichen und an die Bäche angrenzenden Wiesen werden nicht mehr in dem Maße bewirtschaftet, wie früher. Bachbegleitende Gehölze und Bäume werden seit vielen Jahren nicht mehr zurückgeschnitten was zur Folge hat, dass die Bäche total verschattet sind. Abgestorbene Bäume liegen zum Teil auf den Wiesen oder sind stehend stark bruchgefährdet. Das typische Bild eines offenen Bachlaufes zwischen Wiesen, begleitet von einzelnen Bäumen oder Gebüschen, die regelmäßig auf den Stock gesetzt werden, ist verschwunden.
Im Wald selbst kann der Baumbestand entlang des Lumpenbaches aus verschiedenen Gründen nicht hinreichend bewirtschaftet werden. Umgefallene Bäume und Sturmholz liegen dort kreuz und quer und es gibt eigentlich keine wirkliche Zufahrtsmöglichkeit in diesen Bereich. Es handelt es sich um schmale, private Grundstücke, die kaum mehr zum Abtransport von Holz erreichbar sind. Vermutlich waren dies vor hundert Jahren ebenfalls Wiesengrundstücke entlang des Baches. Dieses Problem setzt sich noch ein Stück auf Jettenburger Markung fort, bevor dann dort wieder Wiesen beginnen.
Nach Vorstellung der CDU- Fraktion würden sich landschaftserhaltende und - prägende Maßnahmen aus zwei Bereichen zusammensetzen.
1. Die Auslichtung der Bachläufe innerhalb der Wiesen, grob gesagt vom Kleintierzüchterheim bis zum Beginn des Waldes
2. Maßnahmen im Wald entlang des Lumpenbaches. Hier könnte ein Aufkaufen der privaten Waldgrundstücke durch die Gemeinde eine Verbesserung der Situation und eine geordnete Holzbewirtschaftung bewirken. Dabei ist die Anzahl der privaten Grundstücke dort überschaubar und die Bodenrichtwerte liegen bei 0,50,-€ pro m².
Primär wäre jedoch Ziffer 1 anzugehen.

Starkregenrisikomanagement Sperrvermerk Honorarkosten 2024 und VE 1,7 Mio. für 2025

Begründung:
Auch die die CDU - Fraktion ist von der Erfordernis notwendiger Maßnahmen in Sachen Hochwasserschutz überzeugt, jedoch noch nicht endgültig vom bisher angedachten und vorbesprochenen Umfang möglicher Maßnahmen - insbesondere im Bereich Fallenbach. Wir meinen, dass eventuell auch Zwischenlösungen möglich sein müssen - und solche liegen bisher nicht vor. Unklar ist bei dem HH-Ansatz auch, ob andere Lösungen überhaupt vorgelegt werden sollen, denn der Ansatz ist an der Optimallösung orientiert. Der Gemeinderat hat zudem noch eine detailliertere Berechnung des Wasserabflusses beschlossen und dafür einen nicht unerheblichen Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ein Ergebnis liegt bisher nicht vor. Die Voraussetzungen für Einstellung der HH-Mittel in der Größenordnung liegen nach unserer Auffassung noch nicht vor. Deshalb der Sperrvermerk.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED - Sperrvermerk

Die CDU- Fraktion trägt eine sukzessive Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED - Lampen mit und kann auch selbst dem "großen Wurf" zustimmen, den die Verwaltung jetzt beabsichtigt und vorgeschlagen hat. (Komplette Umstellung - Ausgaben ca. 400.000,- € ) Allerdings ist unsere Zustimmung nur unter der Bedingung möglich, dass der beabsichtigten Energiesparmaßnahme auch ein "großer Wurf" in Sachen Zuschüsse, nämlich 100.000,- € gegenüber stehen.
Nach den bisherigen bundes- und landespolitischen Entwicklungen ist eine solche Förderungszusage derzeit zumindest fraglich, auf jeden Fall liegt bisher noch keine vor. Hier handelt es sich um einen klassischen Fall eines Sperrvermerkes. Er wird aufgehoben und die Mittel freigegeben, wenn eine Förderzusage vorliegt. Dabei muss sich der Umfang der etwaigen Maßnahme nach der Höhe der Förderung richten.
Ohne Förderzusage muss die Frage einer (sukzessiven) LED - Umstellung in ihrem Umfang neu gedacht und erörtert werden.

Farrenstall - Reparaturen/ Dachrinne

Hier stellen wir in Ergänzung den Antrag, dass in dem Zuge auch das "Taubenproblem" angegangen wird, über das sich Nachbarn im näheren und weiteren Umfeld schon mehrfach beschwert haben. Vor allem sind - wenn möglich - die Unterschlupfmöglichkeiten in den Ortgängen und die Sitzgelegenheiten unter Dach zu entfernen.

Rauhe Rampe Echazufer - Prüfauftrag und Sperrvermerk

Eingestellt sind 185.000,- €
Die eingestellten Mittel sollen der Wiederherstellung der Rauhen Rampe in der Echaz dienen, die vom letzten Hochwasser beschädigt und beeinträchtigt wurde, bevor eine behördliche Abnahme der Maßnahme erfolgte. Die Fördersumme betrug 500.000,- €, wobei 370.000,- € bereits ausgezahlt wurden. Das ist unser bisheriger Sachstand.
Nun stellt sich die Frage, ob erneut 185.000,- € eingesetzt werden, um die Rampe, die laienhaft betrachtet genügt so wie sie jetzt ist, wieder auf dem Stand vor dem Hochwasser hergestellt werden soll. Ähnliche Beschädigungen hatten wir vor Jahren im unteren Verlauf der Echaz (beim Anwesen Uli Joos) bei der dortigen Rauhen Rampe ebenfalls, ohne dass weitere Mittel investiert wurden.
Es ist ja auch nicht nachvollziehbar, dass nach jedem Hochwasser die Rampen - soweit sie das Wasser verändert hat, neu gesetzt werden.
Im jetzigen Fall geht es vor allem auch um die Frage, ob restliche Fördermittel ausbezahlt oder ausbezahlte Mittel evt. zurückgefordert werden, wenn wir die Rampe nicht wieder so herstellen, wie sie vor dem Hochwasser war, allerdings eben nicht behördlich abgenommen worden ist.
Wir sind der Auffassung, dass die restlichen Fördermittel fließen müssen, denn wir hatten die notwendige Investition vorgenommen, die Maßnahme war fertiggestellt und die Abnahme hatte sich nicht aus unserem Verschulden verzögert. Wir sind weiter der Ansicht, dass der jetzige Zustand der Rampe den behördlichen Anforderungen genügen sollte, also Investitionen in der veranschlagten Höhe nicht notwendig sind. Allenfalls wären deutlich geringere Mittel aufzuwenden, um etwaigen behördlichen Auflagen zu genügen.
Die Verwaltung wird gebeten, in Verhandlungen mit RP und Landratsamt in obigem Sinne tätig zu werden und sodann die Konsequenzen denkbarer Optionen aufzuzeigen und letztlich für den GR eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen für die CDU- Fraktion
Erich Herrmann

« Haushaltsrede 2023 Haushaltssituation 2024 »

Jetzt teilen: