Vorbemerkung: Enthalten sind diesjährig Anträge konzeptioneller Art und solche, die die zukünftigen Haushaltsunterlagen betreffen.

1. Antrag: Zukünftige HH- Vorberichte enthalten auch Ausführungen zum gerade vergangenen/ abgeschlossenen Haushaltsjahr.

Begründung:
Wir haben vereinbart, auf einen NachtragsHH zu verzichten und an dieser Stelle halbjährliche Berichte über den Stand des laufenden Haushaltsjahres zu erhalten. Den Halbjahresbericht 2022 hat die Verwaltung am 21.7.22 vorgelegt. Enthalten waren die wichtigsten Zahlen, insbesondere die (vorläufigen) Ergebnisrechnungen 2020 und 2021. Optimierungsmöglichkeiten lagen in der Darstellung erledigter Maßnahmen usw. Gleiches Problem stellt sich für die 2. Jahreshälfte 2022. Diese Halbjahresberichte sollten also für das 2. Halbjahr fortgeführt werden und als solche in den Vorbericht der jährlichen Haushaltunterlagen einfließen. Dadurch soll insgesamt ein Überblick über die wichtigsten Daten/Fakten des vergangenen HH- Jahres ermöglicht, zentrale Fragen beantwortet und so ein Übergang zur aktuellen Haushaltplanung hergestellt werden.
Als Beispiele seien genannt:
Ist der kamerale Abschluss 2019 jetzt erfolgt? Warum ist die Eröffnungsbilanz immer noch nicht fertig? Welche Projekte wurden aus welchen Gründen nicht verwirklicht - z.Bsp. in der Straßensanierung (Bsp. Marienstraße)? Wie haben sich die Energiekosten entwickelt? Auswirkungen der Pandemie? Was ist aus den Anträgen der Fraktionen geworden? Sind z.Bsp. Mittel aus dem "Fördertopf für Kultur" abgeflossen? Wie hat sich die Gewerbesteuer entwickelt? Wie haben sich die Energiekosten entwickelt? Was hat sich im personellen Bereich verändert (Gesamtschau)? Sind geplante Einnahmen weggefallen - Auswirkungen? (Bsp. für Hegis waren Einnahmen von 588.888,- € eingeplant, die ja nicht eingenommen wurden. Wie ist z.Bsp. der Stand in diesem Verfahren? Verlauf der wesentlichen Investitionen? Was ist bei den sog. "Üblichen Bedarfen" tatsächlich abgeflossen?
Man könnte dies Beispiele fortführen. Also die Vorstellung ist:

In den zukünftigen Haushaltsunterlagen zum HH-Jahr 2024 gibt es im Vorbericht 24 einen 1. Teil zum Verlauf des HH-Jahres 23, ebenso in den folgenden HH- Jahren.

In den Vorberichten sollten weiter kurz wichtige Vorhaben, Schwerpunktthemen angerissen werden - insbesondere auch mittelfristige Überlegungen unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit/ Kostenfragen. (z.Bsp. Schätzungen zu notwendigen Straßensanierungen, Sanierung der Gemeindeliegenschaften usw. Welche Veränderungen können anstehen, z.Bsp. in der Schule, im personellen Bereich? Wie sieht in diesem Zusammenhang die mittelfristige Finanzplanung aus? Wo gibt es Probleme?
Man kann sich das zwar zum großen Teil aus dem Zahlenwerk zusammensuchen, aber ein kurzer diesbezüglicher Überblick wäre trotzdem hilfreich.

Insgesamt sollte also eine Übersicht zwischen abgelaufenen und zukünftigen Haushaltsjahr und den dabei wesentlichen Themen entstehen.

Unterhalt Straßen

Antrag: Die Mittel sind von 72.500,- auf 100.000,- € zu erhöhen. Weiter sind die Auflistungen für die Sanierung von Straßen und Kanälen zu aktualisieren.

Begründung: Es sind weiterhin erheblich Straßenschäden im Ort vorhanden, zum Teil auch in Bereichen, die bisher nicht ins Auge gefasst wurden. So ist z.Bsp das rote Pflaster in der Gustav-Werner -Straße zum Teil erheblich geschädigt und sollte instand gesetzt werden, bevor tiefgreifende Schäden entstehen. Zu prüfen wäre weiter eine Instandsetzung des verlängerten Burgweges entlang der Reitanlage bis nach dem Tennisheim. ( Weitere "Baustellen": z.Bsp. Birkenweg, Kurze Straße, Hinterer Silcherweg, Amselweg). Ansonsten siehe auch GR-Drucksachen 2019 - 151 zu Kanalbefahrungen, 2020 - 128 sowie 2020 - 89 nö. Die Übersicht der Kostenschätzungen zu etwaigen Sanierungsmaßnahmen - Stand Juli 2020 - beliefen sich damals auf ca. 425.000,- €. In diesem Zusammenhang wäre die Auflistung notwendiger Straßensanierungsmaßnahmen wieder zu aktualisieren. Gleiches gilt für eine Bestandserfassung "Straßen- und Kanalzustand" (siehe GR-Drucksache 2012-131nö.) So wird der mittel- und langfristige Finanzbedarf in Sachen "Straßen und Plätze" deutlicher.

Freihalten/Freischneiden von Feldwegen

Antrag: Einstellung von 10.000,- €

Begründung: An verschiedenen Stellen auf der Gemarkung sind Feldwege zum Teil oder in voller Gänze zu- und eingewachsen und können landwirtschaftlich nicht oder nur erheblich eingeschränkt genutzt werden.
Dies ist z.Bsp. der Fall
- im Greuth, entlang oberhalb der verlängerten GW-Straße (Flurstück 1347/1) - oberhalb der Koppeln Reitverein (Flurstück 2871/1) - vom Wasserreservoir hoch zum Hof Taubmann (Flurstück 2749/6) - im Waldsaum vom Schützenhaus hoch zum Wasserreservoir ( FNr. Nr. 2765/2) - im Vogelsang hoch zum Fasanenweg (FNr. 2765/2 zu FNr. 2734) -oberhalb verlängerte Jettenburger Straße ( FNr. 953)
- die Freifläche in der Firsthalde wächst langsam zu. Dort sollten zum Teil Hecken auf den Stock gesetzt und der Treppenaufgang freigeschnitten werden.
Oberhalb der Jettenburger Straße sind Privatgrundstücke tangiert. In aller Regel sind die Eigentümer jedoch froh, wenn die Arbeiten durch die Gemeinde erledigt werden. Natürlich müßten die Eigentümer das selber machen, aber die aktuelle Situation zeigt, dass dies seit Jahrzehnten nicht mehr erfolgt. So gesehen kann man die Maßnahmen auch mit Ersatzvornahmen begründen.
Insgesamt sollten die notwendigen Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilt und auch mit dem Forst abgesprochen werden.

Biotopverbundplanung

Antrag: Reduzierung der eingestellten Mittel (60.000,- €) um 50.000,- € auf den Merkposten 10.000,- €.

Begründung: Natürlich ist die CDU- Fraktion an einer Biotopplanung für Wannweil interessiert und hat da auch gewisse Vorstellungen, die eingebracht werden können. Etwaige Planungen für Wannweil werden sich jedoch in Grenzen halten, weil wir noch einen relativ intakten Naturgürtel um Wannweil herum haben. Zudem laufen derzeit beim Regionalverband erst die regionalen Verbundplanungen, in die auch die Landratsämter mit ihren Vorstellungen eingebunden werden. In diesen Rahmenplan sollen dann die Kommunen mit ihren Vorstellungen Eingang finden. Es macht Sinn, erst dann in Überlegungen einzutreten, wenn der Rahmenplan vorliegt. Die ursprünglich eingestellten Finanzmittel werden deshalb in 2023 nicht zum Tragen kommen.

Baumnaturdenkmal beim Lindenhof

Antrag: Baumschnittmaßnahme (Mistelentfernung) an der 150-jährigen Linde beim Lindenhof - Einstellung zusätzlicher Mittel nicht notwendig

Begründung: Von ursprünglich 6 im Jahre 1871 gepflanzten Linden, die allesamt als Naturdenkmal eingestuft waren, ist nur noch eine Linde vorhanden, bei der starker Mistelbefall festzustellen ist. Die vorletzte Linde hat der Orkan "Lothar" gefällt. Zum langfristigen Erhalt des nunmehr letzten Baumes ist es erforderlich, den Mistelbefall sachgerecht durch eine Fachfirma zu beseitigen - entweder mit einem Baumkletterer und/ oder mit Hilfe eines Steigers. Die Kosten werden auf ca. 1.000- € geschätzt. Finanzmittel sind im Rahmen der Baumschnittmaßnahmen im Streuobstbau vorhanden.

Entwicklungsstudie "Echazangrenzer Bundesgartenschau"

Antrag: Anbringen Sperrvermerk bei eingestellten 15.000,- €

Begründung: Etwaige Maßnahmen sind für Wannweil wohl überschaubar. Der Abschnitt zwischen Betzingen und Wannweil ist auf Wannweiler Markung nicht veränderbar, weil es der letzte naturbelassene Abschnitt im unteren Echaztal ist. Auch der Echazverlauf innerorts eignet sich nicht für entsprechende Maßnahmen. Die Stadt sollte also erst mal eine Vorstellung unterbreiten, was man sich dort für Wannweil vorstellt.

Starkregenrisikomanagement - Befestigung Hang Firstbach

1. Antrag

100.000,- € für Sanierung Firstbach mit Sperrvermerk versehen

2. Antrag Mit der Stadt Reutlingen ist generell neu über die Art der Kostenbeteiligung in Sachen ###Firstbach zu verhandeln. Ebenso mit den anliegenden Wiesengrundstückseigentümern zum Kauf ###der Grundstücke/ Teilflächen durch die Gemeinde.

Begründung:
Vor Beginn dieser umfangreichen Maßnahme ist zu prüfen, ob eine Teilverlegung des Bachbettes um mehrere Meter hilfreich und sinnvoll ist, um den Abstand zu den Gebäuden zu vergrößern und um dadurch die Uferbefestigung variabler gestalten zu können. Evt. können dadurch auch Kosten eingespart werden. Hierzu wäre nochmals mit den Grundstückseigentümern - mit neuen Preisvorstellungen - zu verhandeln, um entweder die Grundstücke insgesamt oder eben Teile davon zu erwerben. Vermutlich müssen die Arbeiten ohnehin von der anderen Seite des Baches aus durchgeführt werden.
Weiter ist unklar, ob und in wie weit sich Hauseigentümer an der Maßnahme beteiligen sollten und wie die Kostenbeteiligung der Stadt Reutlingen bei dieser größeren Maßnahme aussieht. Die Gemeinde Wannweil hat nach dem großen Hochwasser 2002 umfangreiche Maßnahmen im Bereich Firstbach durchgeführt. Trotzdem ist schon seit Jahren festzustellen, dass sich die Hochwasserereignisse im Bereich des Firstbaches häufen. Dies liegt vor allem auch an der gestiegenen Flächenversiegelung und Bebauung im Gebiet Mark-West. Zu erheben wäre auch, ob sich die Flächen des IG West, die in den Firstbach entwässern, durch geänderte Kanalführungen vergrößert haben. In die Verhandlungen wäre u.U. auch die Entwässerung IG West in den Lumpenbach einzubeziehen. Der Lumpenbach fließt ab IG West nur ein kurzes Stück auf Jettenburger Markung, weiter dann auf Wannweiler Markung und mündet in den Ebbach. Auch hier häufen sich die Hochwasserereignisse.
Der Vertrag in Sachen Firstbach/Ebbach sollte etwaig geänderten Verhältnissen angepasst werden.

Grunderwerb

Antrag: Erhöhung der eingestellten Mittel von 20.000,- auf 100.00,- €

Begründung: Die Gemeinde sollte in Sachen Liegenschaften handlungsfähig sein. In den kameralen Haushalten wurden regelmäßig 200.000,- € eingestellt.

Finanzwesen - Geldanlagen / Negativzinsen

1. Antrag

10.000-,-€ Streichung der eingestellten Geldmittel für Negativzinsen

Begründung: Es kann in der heutigen Zeit nicht mehr sein, dass Negativzinsen bezahlt werden.

2. Antrag

Die Verwaltung prüft, ob und in welcher Form die liquiden Mittel - zumindest zum Teil - zinsgünstig angelegt werden können.

Energiekosten (Heizung/Strom)

Antrag: Erhöhung der eingestellten Mittel um 20.000,- €

Die Verwaltung prüft, ob die eingestellten Mittel für Heizung und Strom auskömmlich sind. Eingestellt sind annähernd die gleichen Mittel wie im Vorjahr ( 2021 ca. 195.000,- , 2022 ca. 200.000,- €) Vorgeschlagen wird, die eingestellten Mittel um 20.000,- € zu erhöhen.
Begründung: Die Energiekosten sind erheblich angestiegen.

Kopiergeräte Rathaus und Schule

Antrag: Streichung 34.000,- € für Kauf / Einstellung Mittel für Leasingraten

Begründung: Es scheint sinnvoller, Kopierer zu leasen, anstatt zu kaufen.

Maßnahmen Dorfsanierung - Johannesstraße / Nördliche Eisenbahnstraße

1. Antrag: Sperrvermerk für die eingestellten Mittel für die nördliche Eisenbahnstraße

2. Antrag: Einstellung von 100.000,.- € für einen neuen Oberflächenbelag der Johannesstraße

Begründung:
Die Verwaltung beabsichtigt, aus verschiedenen Gründen entgegen ursprünglichen Planungen die Johannesstraße nicht zu sanieren, obwohl sie im aktuellen Sanierungsgebiet liegt und die Maßnahme somit bezuschusst werden könnte. Stattdessen soll das Sanierungsgebiet II auf die nördliche Eisenbahnstraße plus Schulhof erweitert werden.
Die CDU- Fraktion kann dem zustimmen. Allerdings ist hierzu eine Genehmigung des RP erforderlich, die noch aussteht. Was geschieht, wenn diese Genehmigung nicht erteilt wird??? Dann ist allenfalls eine 50-prozentige Förderung möglich.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass auch die Johannesstraße weiter im Rennen bleibt, vor allem für den Fall, dass eine Ausdehnung des Sanierungsgebietes auf die nördliche Eisenbahnstraße nicht genehmigt wird. Die Johannesstraße muss über kurz oder lang zumindest mit einem neuen Oberflächenbelag versehen werden, selbst wenn kein kompletter Ausbau erfolgen sollte, weil die Anlieger in benachbarte Straßen entwässern. Es gibt hierzu auch keine Aussage der Verwaltung, ob dies auf Dauer so bleiben soll oder ob das Thema Johannesstraße später wieder Thema wird - dann ist Ortskernsanierung II allerdings abgeschlossen und es können keine Zuschüsse mehr fließen.
Nach Auffassung der CDU- Fraktion sollte - nach Vorliegen der Entscheidung des RP - auf jeden Fall geprüft werden, ob beide Maßnahmen noch innerhalb des Dorfsanierungsprogramm II in Angriff genommen werden, denn in beiden Fällen können noch Zuschüsse fließen.

Ortskernsanierung III

Vorbemerkung für nachstehender Anträge:

Zweifellos besteht im Gremium Einvernehmen, dass eine etwaige Ortskernsanierung III anzustreben ist. Nach Vorstellung der CDU-Fraktion sollte dann eine räumliche Begrenzung des zukünftigen Gebietes u.a. eben auch Liegenschaften der Gemeinde umfassen. Wie schon mehrfach von unserer Seite aus betont/ gefordert, wäre unter sachlichen Gesichtspunkten insbesondere an eine räumliche Fortsetzung im Bereich Blumenstraße, Goethestraße zu denken, aber auch über die Bahn hinweg unser Gebäude Gottlieb Daimler Straße 1 mit einzubeziehen. Einerseits könnten für Private aber auch für Gemeindeliegenschaften wichtige energetische Impulse gesetzt, andererseits aber auch Vorstellungen/ Vorhaben im Bereich sozialer Wohnungsbau verwirklicht werden. Letztere Überlegung betrifft insbesondere das Gebäude Blumenstraße 14/16 mit 6 kleineren Wohnungen auf einem 8,3 Ar großen Grundstück. Blumenstraße 12 bildet mit Nr. 10 ein Doppelhaus und könnte nur, wie Gottlieb Daimler Str. 1, eine Generalsanierung erfahren.

1. Antrag: Einstellung von 3.000,- € für eine Machbarkeitsstudie

Begründung: Untersucht werden soll die Frage, ob das Gebäude Blumenstraße 14/16 im Rahmen einer zukünftigen Ortskernsanierung III im Bestand saniert werden soll, oder ob ein Abriss mit Neubau als sozialer Wohnungsbau verwirklicht werden kann und soll. Ein Abriss würde bedeuten, dass nur der Abriss gefördert würde und für einen Neubau z.Bsp. ein Investor gefunden werden müßte. Alle in diesem Zusammenhang wichtigen Parameter ( Kosten Sanierung, Kosten Abriss, Kosten etwaiger Neubau, Art der Bebauung, Erhöhung der Anzahl der Wohnungen und damit Erhöhung der Wohnfläche, Bedingungen im Bereich sozialer Wohnungsbau, Zuschussmöglichkeiten, Etwaige Kosten für die Gemeinde, Möglichkeiten der Gemeinde und, und, und.) sollten in dieser Studie betrachtet und behandelt werden. Nach Abschluss der Untersuchung sollten Verwaltung und GR eine klare Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können.

2. Antrag: Bis zur Klärung der Frage, ob wir eine Ortskernsanierung III für dieses Gebiet bekommen können, werden in den Gemeindeliegenschaften nur die notwendigsten Instandsetzungsarbeiten vorgenommen.

Dies betrifft eben auch die in diesem Haushalt eingestellten Mittel für obige Gemeindeliegenschaften, auch Gottlieb Daimler Straße 1.

3. Antrag: Einstellung 10.000,- € für die Erstellung eines B-Planes für das Gebiet Ortskernsanierung II und III

Begründung: Bereits 2021 haben wir den Antrag gestellt, für den Bereich Ortskernsanierung II mit Fördergeldern einen B-Plan zu erstellen. Dies wurde von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, die Arbeiten für die Übersichten zu den insgesamt vorhandenen B-Plänen lasse ein solches Vorhaben nicht zu. Die Arbeiten an den B-Plänen sind inzwischen abgeschlossen.
Also könnten wir mit Fördergeldern einen B-Plan für den Bereich Ortskernsanierung II auf den Weg bringen und ihn auf den Bereich Ortskern III erweitern, so dass möglicherweise nur ein großflächiger Plan entsteht.
Die Erstellung von B-Plänen ist ohnehin erforderlich, unabhängig davon, ob Ortskernsanierung III kommt oder nicht. Ungeachtet dessen ist es jedoch sicher hilfreich, wenn in Sachen Ortskern III bereits ein B-Plan vorhanden ist.
Nach Auffassung der CDU- Fraktion ist es - insgesamt betrachtet - für das Ziel Ortskernsanierung III sicher hilfreich und der Sache dienlich, wenn wir im Rahmen des dann notwendigen, abgespeckten Gemeindeentwicklungskonzepts klare Vorstellungen entwickelt und entsprechende Vorbereitungen getroffen haben.

Finanzierung der CDU-Anträge

Die Anträge der CDU- Fraktion können problemlos finanziert werden. Zum einen werden durch unsere Anträge an anderer Stelle deutliche Reduzierungen vorgenommen, so dass Finanzmittel frei werden. Weiter können die negativen Ergebnisse mit den positiven Ergebnissen der Vorjahre verrechnet werden.

Für die CDU- Fraktion, Wannweil, den 10.01.2023
Erich Herrmann

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